Unentgeltliches / Unverbindliches Kennenlerngespräch

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In einem unverbindlichen Kennenlerngespräch geht es uns insbesondere darum, Sie und Ihr Anliegen in einer entspannten Atmosphäre kennenzulernen und uns persönlich bei Ihnen vorzustellen. 

Sie können uns gerne zu einer Tasse Kaffee in unserer Kanzlei besuchen oder laden uns zu sich ein. 

Gerne können wir uns jedoch auch zunächst telefonisch austauschen. 

Bitte kontaktieren Sie uns im Vorfeld und vereinbaren einen Termin.

Transparenz über die Gebühren

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Die Grundlage für die Berechnung von Gebühren eines Steuerberaters sind die Grundsätze der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). 

Selbstverständlich sollen Sie im Vorfeld unserer Tätigkeit erfahren, welche Gebühren für die einzelnen Leistungen auf Sie zukommen.

Grundsätzlich gilt, dass die Gebühren für die Beratungsleistungen im Wesentlichen durch den jeweiligen Arbeits- bzw. Zeitaufwand für die einzelnen Tätigkeiten bestimmt werden. Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten, wie z.B. Buchführungs-/ wiederkehrende Jahresabschlussleistungen und Steuererklärungen  können wir mit Ihnen eine Pauschalvergütung vereinbaren. Mit angemessenen Abschlagszahlungen gewinnen Sie ferner Planungssicherheit für Ihre Liquidität.


Auf Wunsch werden wir Ihnen daher, nach dem unverbindlichen Kennenlerngespräch, ein entsprechendes Angebot unterbreiten können.